Kündigung & Abmahnung: Was müssen Arbeitgeber hierbei beachten?

Sprechen Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aus, müssen beide Dinge den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Bei Betrieben ab zehn Mitarbeitern ist in Deutschland das Kündigungsschutzgesetz maßgeblich. Auch für die Abmahnung gelten bestimmte Vorgaben. Sowohl Kündigung als auch Abmahnung bedingen sich in einem bestimmten Maß wechselseitig.

 

Abmahnung als Voraussetzung für die Kündigung

Bei der Abmahnung selbst handelt es sich um eine Form der Rüge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausspricht. Abmahnungen sind zum Beispiel bei einem erkennbaren Fehlverhalten anzuwenden. Oftmals ist die Abmahnung die Voraussetzung, um im wiederholten Fall eine Kündigung auszusprechen. Dies gilt bei verhaltensbedingten Kündigungen. In bestimmten Fällen sind solche Abmahnungen auch entbehrlich.

Ein gutes Beispiel ist der Vertrauensbruch in Form von Diebstahl oder Unterschlagung. Gleiches gilt für Störungen seitens des Arbeitnehmers, die so schwerwiegend sind, dass sie den Betriebsablauf stören. Bei allen Abmahnungen gilt aber, dass diese sehr präzise und rechtlich einwandfrei formuliert werden müssen. Ansonsten kann die Abmahnung rechtlich unwirksam sein.

 

Jetzt mehr über die Themen Abmahnung & Kündigung erfahren

Sie haben als Arbeitgeber Fragen zum Thema Kündigung und Abmahnung? Dann ist die Frank Meyer-Cromberg Ihr erster Ansprechpartner. Als renommierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht steht er Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne zur Seite.