Prüfung des Sachverhaltes: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Es gibt verschiedene Gründe, warum Fahrer einen Bußgeldbescheid erhalten. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können beispielsweise beim zu schnellen Fahren, bei zu geringem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug oder bei einer roten Ampel, die überfahren wurde, auftreten.

Wenn ein Fahrer einen solchen Bescheid erhält, muss das Bußgeld bezahlt werden – oder es wird Einspruch eingelegt. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid macht in manchen Fällen nach einer Prüfung des Sachverhaltes Sinn.

 

Übliche Gründe für einen Einspruch gegen Bußgeldbescheid


Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid macht vor allem dann Sinn, wenn dieser einen Fehler enthält. Das kann allerdings passieren, sodass es bei einem Bußgeld genau wie bei einem möglichen Fahrverbot immer Sinn macht, alle Angaben auf dem Bescheid und den gesamten Sachverhalt zu prüfen.

 

Folgende Angaben müssen vorliegen:

  • Name und Anschrift der Person
  • Bezeichnung, Zeitpunkt sowie Ort der Ordnungswidrigkeit
  • Kfz-Kennzeichen
  • Höhe der Geldbuße/weitere Folgen
  • Eventuell: Ein Beweismittel in Form eines Blitzerfotos
  • Rechtsbehelfsbelehrung (wie der Einspruch gegen den Bescheid möglich ist)

 

Ein Hinweis: Der Bescheid muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Delikt zugestellt werden. Passiert das nicht, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt. Dennoch ist ein Einspruch zwingend erforderlich, damit der Bescheid nicht bei der verspäteten Zustellung rechtskräftig wird.

 

Details zur Einschaltung eines Anwalts – Sie entscheiden!

Es gibt gute Gründe, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Allerdings macht es nicht in jedem Fall Sinn, so vorzugehen und mit einem Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Letztendlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Unterstützung benötigen oder ob es sich für Sie nicht lohnt, Einspruch zu erheben.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder benötigen Unterstützung, um Ihre Chancen bei einem Einspruch abzuschätzen?

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