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Frank Meyer-Cromberg
Rechtsanwalt
In diesen Zeiten, in denen die Energiepreise explodieren, ist der Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung besonders unangenehm.
Damit ein Arbeitsvertrag als „vollständig“ angesehen werden kann, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten.
Sprechen Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aus, müssen beide Dinge den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die beiden Begriffe Rechtsnorm und Gesetz werden oftmals gleichgesetzt. Allerdings ist dies nicht ganz richtig.