Die Gestaltung von Arbeitsverträgen: Diese Details sind wichtig
20. Juli 2022Damit ein Arbeitsvertrag als „vollständig“ angesehen werden kann, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten.
Der jeweilige Inhalt spielt hierbei selbstverständlich eine besonders wichtige Rolle. Die wesentlichen Punkte, die hier beachtet werden müssen, wurden unter anderem im Gesetz, im jeweils geltenden Tarifvertrag, aber auch über verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen festgelegt.
Hier wäre es falsch, sich auf Standards zu verlassen. Am sichersten ist ein Arbeitsvertrag, der passgenau gestaltet wurde. Auf seiner Basis kann Missverständnissen oft leicht vorgebeugt werden.
Achtung: Auch ein Arbeitsvertrag unterliegt Regeln!
Das Credo „Aber beide Parteien waren doch einverstanden!“ gilt nicht immer. Vielmehr ist es wichtig, bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages unter anderem auch übergeordnete Gesetze zu beachten. Vor allem der Bereich des Arbeitsschutzes spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Das bedeutet: Die Vertragsfreiheit wird an dieser Stelle eingeschränkt. Für den jeweiligen Arbeitsvertrag gilt zudem, dass sich – im Vergleich zu den besagten, festgelegten und allgemeinen Regelungen – für den Arbeitnehmer keine Nachteile ergeben dürfen.
Welche Angaben müssen im Arbeitsvertrag geregelt sein?
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsvertrag keine Fragen offenlassen sollte. Die folgenden Details müssen daher in jedem Fall vermerkt werden:
- Name und Anschrift von Unternehmen und Mitarbeiter/-in
- Beginn des Arbeitsverhältnisses (bzw. Dauer)
- Arbeitsort
- Tätigkeiten
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
- etwaige Zuschläge u. ä.
- Arbeitszeit
- Urlaubstage pro Jahr
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf Tarifverträge und einschlägige Vereinbarungen
Unternehmen, die hier auf der sicheren Seite sein möchten, sollten sich nicht auf vorgefertigte Standards aus dem Internet verlassen, sondern einen Vertrag vor der Unterzeichnung einem Experten zeigen. Dieser kann die entsprechenden Dokumente natürlich auch aufsetzen und so an die Erwartungen der beiden Vertragsparteien – innerhalb der gesetzlichen Vorgaben - anpassen.